Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 12. April 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Friedrichs Elektrotechnik GmbH, Hordeler Str. 110, 44651 Herne (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Handwerks- und Installationsleistungen aus den Bereichen Elektroinstallation, Photovoltaik, Wallbox, Smart Home, Wärmepumpe und E-Check.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Kostenvoranschlag
(1) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder textförmliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungsausführung.
(3) Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag vereinbart, so bleibt eine Abweichung bis zu 15 % ohne gesonderte Anzeigepflicht zulässig. Zeichnet sich eine wesentlich höhere Überschreitung ab, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren (§ 650c BGB).
(4) Für die Erstellung detaillierter Kostenvoranschläge, Planungs- oder Auslegungsleistungen kann eine gesonderte Vergütung berechnet werden. Diese wird im Fall einer anschließenden Beauftragung auf die Auftragssumme angerechnet.
§ 3 Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem schriftlich akzeptierten Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der textförmlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(2) Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten rechtzeitig sicher:
- ausreichenden und gefahrlosen Zugang zur Arbeitsstelle,
- unentgeltliche Bereitstellung von Strom und Wasser in zumutbarer Entfernung,
- einen abschließbaren, trockenen Raum zur Aufbewahrung von Werkzeug und Material während der Ausführung,
- die Einholung aller für die Leistung erforderlichen behördlichen Genehmigungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
- die rechtzeitige Übermittlung aller für die Ausführung erforderlichen Informationen, Pläne und Unterlagen.
(3) Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB zu verlangen oder nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Zahlungsstaffel
Bei Auftragsvolumen unter 1.000 € brutto stellt der Auftragnehmer die Gesamtrechnung nach Abnahme. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
Bei Auftragsvolumen ab 1.000 € brutto ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Abschlagszahlungen zu verlangen (§ 632a BGB):
- 30 % des Gesamtauftragswertes mit Auftragsbestätigung,
- 40 % nach Lieferung des Materials auf der Baustelle,
- 30 % nach Abnahme der Leistung.
Die Abschlagsrechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Für Verbraucher
(4) Ab der zweiten Mahnung berechnet der Auftragnehmer eine Mahngebühr von 5,00 €. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Für Unternehmer
(4) Ab der zweiten Mahnung berechnet der Auftragnehmer eine Mahngebühr von 15,00 €. Die Geltendmachung weiter gehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
(5) Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Zusätzliche Leistungen, Materialpreisanpassung
(1) Zusätzliche, vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste Leistungen werden gesondert vergütet. Vor Ausführung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren und, soweit zumutbar, eine Freigabe in Textform einholen.
Für Unternehmer
(2) Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Materiallieferung mehr als vier Wochen und steigt in diesem Zeitraum der Einkaufspreis des vom Auftragnehmer beauftragten Lieferanten für das betreffende Material um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Materialpreis entsprechend anzupassen. Die Preiserhöhung wird durch Vorlage eines Lieferantenbelegs nachgewiesen.
Für Verbraucher
(2) Gegenüber Verbrauchern bleiben vereinbarte Preise bis zur Ausführung unverändert, sofern nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Anpassungsvereinbarung getroffen wurde.
§ 6 Termine, Terminausfall, Notdienst- und Wochenendzuschläge
(1) Angegebene Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Fristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt, Lieferausfällen beim Vorlieferanten ohne Verschulden des Auftragnehmers oder bei verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers.
(2) Notdienst- und Wochenendzuschläge
Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit werden mit folgenden Zuschlägen auf den vereinbarten Arbeitslohn berechnet. Die Zuschläge werden vor Beauftragung ausdrücklich angekündigt:
- Montag bis Freitag 17:00–07:00 Uhr: + 50 %
- Samstag: + 75 %
- Sonn- und Feiertage: + 100 %
- Anfahrtspauschale im Notdienst: 89,00 €
(3) Fahrtkosten außerhalb eines Radius von 30 Kilometern um den Firmensitz in 44651 Herne werden mit 0,80 € je gefahrenem Kilometer ab dem 31. Kilometer (einfache Strecke) berechnet.
(4) Stornierung eines verbindlich vereinbarten Termins
Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher ab, berechnet der Auftragnehmer eine Anfahrtspauschale von 89,00 € zuzüglich 50 % des für den Termin veranschlagten Arbeitslohns. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
(5) Kunde nicht angetroffen
Trifft der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin weder den Auftraggeber noch eine bevollmächtigte Person an, berechnet er eine Anfahrtspauschale von 89,00 € zuzüglich einer Arbeitsstunde zum vereinbarten Stundensatz. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 7 Ausführung, Leistungsverweigerungsrecht bei Sicherheitsmängeln
(1) Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den einschlägigen DIN- und VDE-Normen sowie den Vorgaben der Hersteller, fachgerecht ausgeführt.
(2) Trifft der Auftragnehmer vor Ort auf eine sicherheitsrelevante Altinstallation, die den sicheren Anschluss oder die sichere Ausführung der beauftragten Arbeiten verhindert, so ist er berechtigt, die Ausführung zu verweigern. Als sicherheitsrelevant gelten insbesondere:
- fehlender oder defekter Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD / FI) im betroffenen Stromkreis,
- unzulässige Aluminiumleitungen im betroffenen Stromkreis,
- überalterte oder nicht normkonforme Zählerverteilung,
- defekter oder fehlender Schutzleiter,
- sonstige Mängel, bei denen ein gefahrloser Anschluss der beauftragten Anlage nicht möglich ist.
(3) Der Auftragnehmer wird die Arbeiten erst wieder aufnehmen, sobald der Auftraggeber entweder die Mängel hat beheben lassen oder eine Risikoaufklärung in Textform unterzeichnet hat.
(4) Die für das Aufmaß, die Anfahrt und den Dokumentationsaufwand entstehenden Kosten werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
§ 8 Abnahme
(1) Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistung an. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung abnahmefähig ist.
(2) Kleinere Mängel, welche die Gebrauchstauglichkeit der Leistung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Solche Mängel werden im Abnahmeprotokoll vermerkt und vom Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos beseitigt.
(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung ohne Vorbehalt in Gebrauch, so gilt dies als Abnahme. Setzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe wenigstens eines Mangels, so gilt die Leistung als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder nicht begründeten Abnahmeverweigerung hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Für Verbraucher
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
Für Unternehmer
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
Für Unternehmer
(2) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt stets für den Auftragnehmer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
Für Unternehmer
(3) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Sachen verbunden oder vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Sachen.
Für Unternehmer
(4) Der Auftraggeber tritt bereits jetzt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrages des Auftragnehmers an diesen ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nachkommt.
§ 10 Gewährleistung (Mängelansprüche)
(1) Der Auftragnehmer leistet dafür Gewähr, dass seine Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Mängeln sind.
Für Verbraucher
(2) Die Gewährleistungsfristen betragen bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) und bei sonstigen Leistungen zwei Jahre ab Abnahme.
Für Unternehmer
(2) Die Gewährleistungsfristen betragen bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme und bei sonstigen Leistungen ein Jahr ab Abnahme.
Für Unternehmer
(3) Offensichtliche Mängel sind vom Unternehmer unverzüglich nach Abnahme, spätestens jedoch binnen sieben Werktagen, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
(4) Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie unberechtigt verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
§ 11 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
(2) Für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer ebenfalls unbeschränkt.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) — ist die Haftung des Auftragnehmers auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Friedrichs Elektrotechnik GmbH, Hordeler Str. 110, 44651 Herne, Telefon 0174 7641377, E-Mail [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiger Leistungsbeginn. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: Friedrichs Elektrotechnik GmbH, Hordeler Str. 110, 44651 Herne, E-Mail: [email protected]
- Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des / der Verbraucher(s)
- Anschrift des / der Verbraucher(s)
- Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
- (*) Unzutreffendes streichen.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter /datenschutz/.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichen. Unsere E-Mail-Adresse lautet [email protected].
(2) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Für Unternehmer
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bochum. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Für Verbraucher
(2) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.